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Neuregelungen in der Wettkampfordnung 2012 des JVS

23.01.2012. 08:36 von Uwe Seibt

Neuregelungen zu Teilnameberechtigung und Startgeld in der Wettkampfordnung des JVS für 2012:

 

Wir informieren in Auszügen über die Neuerungen zum Jahresanfang zu § 2 Ausschreibungen und §4 Startgeldregelung für alle offiziellen Veranstaltungen des Judoverbandes Sachsen.

Die wichtigsten Änderungen sind rot markiert. Ab der Altersklasse U17 wird eine Wettkampflizenz zwingend ab 30.04.2012 vorgeschrieben. Die vollständige WKO werden den Vereinen übermittelt. Es ist zu erwarten, dass sie auch auf der Internetseite der JVS zu finden sein wird.

 

§ 2 Ausschreibungen
 
 4. In der Ausschreibung ist die Art und Weise der Zahlung des Startgeldes zwischen Veranstalter und Ausrichter zu vereinbaren. Generell gilt, dass die Meldung zur Zahlung des Startgeldes verpflichtet. In der Ausschreibung können hierzu Ausnahmen vereinbart werden. Wenn die Überweisung des Startgeldes vereinbart ist und nicht erfolgt, wird bei Barzahlung vor Ort das doppelte Startgeld fällig. 
 
C  Sportverkehr
§ 2 Teilnahmeberechtigung

1. Für die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen ist Voraussetzung, das der/die Teilnehmer/in Mitglied eines Vereines des JVS und im Besitz eines gültigem Judo/Budopasses ist, der mit einer gültigen Beitragsmarke versehen ist.

Zusätzlich muss jeder Teilnehmer ab einer U17-Maßnahme seine jährliche Wettkampflizenz vorweisen. Der Judo/Budopass und die Wettkampflizenz muss beim Wiegen vorgelegt werden, ansonsten ist ein Start nicht möglich. Die Wettkampflizenz muss ab dem 30.04.2012 vorhanden sein.

Als Mindestgraduierung ist der 7.Kyu zwingende Voraussetzung. In den Altersklassen U10 und U12 ist dazu abweichend die Mindestgraduierung der 8. Kyu.  In der Ausschreibung (z. Bsp. Ranglistenturnier)  kann dazu abweichend der Teilnehmerkreis erweitert werden. 

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