Hygienekonzept Eigenbetrieb Sportstätten Dresden

Hygienekonzept zur Umsetzung der Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Sportstätten


Auf Grundlage der jeweils aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, der Allgemeinverfügung über die Anordnung der Hygieneauflagen und des Infektionsschutzgesetzes ist für geöffnete und genutzte Sportstätten ein Hygienekonzept zu erstellen. Dieses Hygienekonzept beinhaltet Maßnahmen welche geeignet sind, die Ausbreitung des Corona-Virus beim Sport treiben zu minimieren.


Das Hygienekonzept ist Bestandteil der gültigen Sportstättenordnung und durch alle Nutzer der jeweiligen Sportstätte zwingend einzuhalten.


Folgende Regeln sind zu beachten:


1. Die entsprechenden Auflagen aus der jeweils aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und aus der Allgemeinverfügung über die Anordnung von Hygieneauflagen werden von allen Nutzern mit Betreten der Sportstätte anerkannt.

2. Alle Nutzer der Sportstätte haben die Vorgaben der unter Punkt 1 genannten Verordnung und Allgemeinverfügung sowie die hierauf basierenden Auflagen dieses Hygienekonzeptes umzusetzen. Jede Nutzergruppe hat einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Die Kontrolle zur Einhaltung dieser Vorgaben und Auflagen obliegt dem Verantwortlichen (z. B. Vorsitzender, Trainer, Übungsleiter usw.) der jeweiligen Nutzergruppe oder dem Veranstalter.

3. Nur Personen ohne typische COVID-19-Symptome dürfen die Sportstätte betreten.

4. Der am Zugang zur Sportstätte befindliche Aushang „Coronavirus-Nutzerregeln“ ist zu beachten und umzusetzen. 

  • Auf den Mindestabstand (1,50 m) ist, wo immer möglich, zu achten.
  • In allen öffentlich zugänglichen Bereichen in Gebäuden außerhalb der Trainings- und Wettkampfeinheiten
    wird dringend empfohlen, eine MundNasenBedeckung (medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken)
    zu tragen.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung durch den Nutzer zu reinigen.
  • Die Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen.

5. Der EBS übernimmt folgende Aufgaben zur Umsetzung und Kontrolle der in Punkt 1 genannten Allgemeinverfügung:

  • Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) sind mit Flüssigseife sowie
    Einmalhandtüchern zum Abtrocknen ausgerüstet. Elektrische Handtrockner können, soweit vorhanden,
    genutzt werden.
  • Enge Bereiche sind so umgestaltet bzw. beschränkt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Als Ansprechpartner für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen ist der Abteilungs-
    leiter Sportstätten des EBS benannt.


Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Sportstätten Dresden, Stand 04.04.2022

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