Aktualisierung der Trainingsbedingungen (Stand: 18.03.22)

 

Liebe sportbegeisterte Judokas,

wir freuen euch mitteilen zu können, dass der Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Sächsischen CORONA-Schutz-Verordnung mit der Gültigkeit ab 18.03.2022 weitergeführt werden kann.

Wir hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen. Selbstverständlich werden alle Hygienemaßnahmen eingehalten.

 

Quelle: Zentrale Servicestelle, Eigenbetrieb Sportstätten Dresden, Stand: 18.03.2022

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